Sa

13

Mär

2010

Geschäftsidee: Fusspflege

Kaum ein anderer Berufszweig bietet Ihnen die Chance, sich in einem nahezu krisensicheren Bereich selbstständig zu machen. Acht von zehn Bundesbürgern über 25 Jahren haben krankhafte Fußbeschwerden und sind auf die professionelle Hilfe der Fußpflege angewiesen.

 

Besonders ältere Menschen sind, um schmerzfrei gehen zu können, auf eine kontinuierliche und regelmäßige Fußpflege angewiesen. Doch auch immer mehr junge Menschen zählen aufgrund des größer werdenden Gesundheitsbewusstseins zu den regelmäßigen Patienten der Fußpflege. Daher werden qualifizierte Fußpfleger dringend benötigt.

 

Was ist der Unterschied zwischen kosmetischer und medizinischer Fußpflege?

 

Grundsätzlich muss zwischen zwei Bereichen unterschieden werden - zwischen kosmetischer und medizinischer Fußpflege. Zur kosmetischen Fußpflege (Pediküre) gehören alle pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß. Zum Beispiel: 

 

  • Pflege der Füße mit Masken und Ampullenkuren
  • Aroma-Fußmassagen
  • Entfernung von Hornhaut mit Hornhauteinweicher
  • Feilen und Kürzen der Nägel
  • Zehennagelüberzug mit Nagellack, Gel bzw. French-Nailart

 

Die medizinische Fußpflege (Podologie) ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. Dazu gehören u. a.: 

 

  • Behandlung von Diabetikern
  • Entfernung von Hühneraugen, Schwielen und eingewachsenen Nägeln
  • Nagelkorrektur mit Spangen
  • Behandlung von schwierigen Fußproblemen

 

Kosmetische Fußpflege darf jeder, auch ohne entsprechende Ausbildung, frei ausüben. Die medizinische Fußpflege ist per Gesetz als heilberufliche Tätigkeit eingeordnet und damit erlaubnispflichtig. Seit dem 1. Januar 2003 darf sich nur derjenige medizinischer Fußpfleger (Podologe) nennen, der entweder die Erlaubnis nach § 1 Satz 1 Podologengesetz (PodG) oder die Berechtigung oder staatliche Anerkennung nach § 1 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 1 Podologengesetz nachweisen kann. Ausnahmen und spezielle Fallgruppen sind in § 10 Abs. 2 bis Abs. 6 PodG geregelt.

Welche Ausbildung brauche ich?

 

Eine fundierte Ausbildung ist unverzichtbar - gerade angesichts der Risiken, die fußmedizinische Behandlungen vor allem für Menschen mit Durchblutungsstörungen, Diabetes, Blutkrankheiten oder besonderer Immunschwäche in sich bergen.

 

Eine solide Grundausbildung dauert in Vollzeit zwei Jahre, in Teilzeit höchstens vier Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Sie wird durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt und schließt mit einer staatlichen Prüfung (IHK) ab. 

 

Auskünfte zu den verschiedenen Ausbildungsgängen und Ausbildungsanbietern erhalten Sie auf der Webseite des Deutschen Podologen Verband e.V. sowie beim Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands e.V.. Ausbildungsanbieter für die kosmetische Fußpflege finden Sie im Internet, wenn Sie in die Suchmaschine Begriffe wie "kosmetische Fußpflege Ausbildung" etc. eingeben.

 

Weitere Informationen zur Geschäftsidee und eine genaue Schritt-für-Schritt Anleitung erhalten Sie in dem im Verlag erschienenen Praxisleitfaden für Existenzgründer.

 

Archivartikel

Miracle Media Redaktion

Wie mache ich mich mit Fußpflege selbstständig

Ein Praxisleitfaden für Existenzgründer

Miracle Media Verlag

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