Mo
05
Apr
2010
Geschäftsidee: Partyservice
Wer mit den Vorbereitungen für die große Feier in seinem Hause möglichst wenig zu tun haben möchte, lässt Speisen und Getränke von einem Partyservice anliefern.
Die Service-Palette der Party-Dienstleister erweitert sich ständig. Neben den traditionellen kalten Buffets, Spanferkeln und Kanapees werden auch Naturkost-Buffets, Ethno-Cuisine, Finger-Food, Biofleisch oder komplette Vier-Gänge-Menüs angeboten. Wer ganz exklusiv feiern möchte, mietet sich für sein Fest einen Cocktailmixer.
Die Neugründung eines Partyservice ist zwar nicht ohne Risiko, bietet jedoch Leuten mit Phantasie, Organisationstalent und Freude am Umgang mit Menschen gute Chancen. Phantasie bei der
Zusammenstellung und Präsentation der Gerichte und Getränke, perfekte Bedienung, unter Umständen auch die Organisation eines Unterhaltungsprogramms und die Durchführung der anschließenden
Aufräumarbeiten sind das wichtigste "Kapital" in der Branche. Viele Betreiber verleihen auch Geschirr, Dekorationsmaterial oder sogar Möbel und Zelte.
Die Ansprüche der Kunden an Qualität, Vielfalt, Genuss und Stil steigen permanent, und das nicht nur in Bezug auf die Speisen. Gleichzeitig erreicht die Branche eine immer breitere Kundenschicht. Nicht für große Feiern und Events, sondern auch fürs kleine Dinner oder ein Essen mit Freunden wird zunehmend auf diese Dienstleistung zurückgegriffen: Die wachsende Zahl von Single-Haushalten und gut verdienender, beruflicher stark eingespannter Leute sorgt für neues Klientel.
Eine ganz andere Geschäftsidee ist das Catering für Restaurants oder Kantinen. Für viele Restaurants ist es eine lohnende Überlegung, arbeitsaufwendige Zutaten nicht selbst herzustellen, sondern sich diese von einer Service-Firma zuliefern zu lassen. Hier bietet sich eine Lücke für Existenzgründer: So können Sie fertig geputztes und geschnittenes Gemüse, Süßspeisen o.ä. anbieten oder sogar vollständige Gerichte liefern. Oder Sie beliefern kleinere Firmen, die sich keine eigene Kantine leisten können. Statt sich in der Mittagspause an der nächsten Imbissbude zu verköstigen, sind die meisten Mitarbeiter sicher dankbar für knackige Salate oder kleine, schmackhafte Gerichte. Auch Kneipen, Cafes oder Bistros könnten Zielgruppen sein.
Wie finde ich Kunden?
Gerade als Einsteiger sollten Sie den Faktor Werbung nicht unterschätzen. Wichtig ist in dieser Branche die Mundpropaganda, unter den Gästen des Abends sitzen häufig die nächsten Auftraggeber.
Als Werbemaßnahmen empfehlen sich:
- eine größere Anzeige im Branchenfernsprechbuch
- Werbung in Tageszeitungen, Stadtmagazinen, Anzeigenblättern und Veranstaltungskalendern
- ein großer Aufkleber auf dem Firmenwagen
- Präsenz im Internet
Eine repräsentative Homepage im Internet ist mittlerweile ein wesentliches Marketinginstrument (die Internetadresse gehört wie die Telefonnummer auf jede Visitenkarte, in jede Anzeige etc.), wobei die wichtigste Art der Werbung der (kostenfreie) Eintrag in Suchmaschinen ist, damit potentielle Kunden Sie auch finden können.
Was verdient ein Partyservice?
Je nach Aufwand kann das Grundhonorar pro Abend bei einem einfachen Menü für zwei Personen bei 75 EUR liegen oder für ein Essen mit vier Gängen für ca. zehn Personen bei bis zu 600 EUR. Nach einer Faustregel der Branche müssen Sie etwa ein Drittel des Umsatzes für die festen Kosten wie z.B. Miete rechnen, ein Drittel für den Einkauf; damit bleibt Ihnen ein Umsatzdrittel als Roherlös (von dem aber noch die Personalkosten bezahlt werden müssen).
Die Preise für Speisen und Getränke müssen Sie zunächst nach Ihren Kosten kalkulieren - branchenüblich ist ein Aufschlag von 300 % auf Bier, Spirituosen und andere Getränke. Vergleichen Sie aber Ihre Vorstellungen mit den ortsüblichen Preisen ähnlicher Unternehmen, damit Sie konkurrenzfähig bleiben.
Rechtliche Voraussetzungen
Als Mietkoch benötigen Sie weder eine Schankerlaubnis noch einen Reisegewerbeschein. Neben der Gewerbeanmeldung wird lediglich ein Gesundheitszeugnis verlangt. Diesen Gesundheitspass stellt das örtliche Gesundheitsamt aus. Ohne ihn dürfen Sie nicht mit Lebensmitteln oder Getränken umgehen - dies gilt übrigens auch für alle Mitarbeiter.
Wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie die für den Betriebssitz zuständige Stadt- und Gemeindeverwaltung davon in Kenntnis setzen. Von dort wird die Meldung an andere Behörden
wie das Finanzamt, das Gewerbeaufsichtsamt, die Industrie- und Handelskammer und die Berufsgenossenschaft weitergegeben.
Sollten Sie Speisen selbst herstellen, handelt es sich nicht mehr um einen reinen Partyservice, sondern um einen Gastronomiebetrieb, der dann den entsprechenden Vorschriften unterliegt. Zunächst müssen Sie bei der IHK eine 4 bis 6-stündige Unterweisung absolvieren, in der Ihnen Sachkenntnisse in lebensmittelrechtlichen Fragen vermittelt werden.
In den vielfältigen Vorschriften können Sie sich als Anfänger kaum zurechtfinden, doch Unkenntnis schützt nicht vor Strafe. Daher empfehlen wir folgende Informationshilfen, die Sie beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband beziehen können:
- Praxisleitfaden für Existenzgründer im Gastgewerbe
- Selbständig im Gastgewerbe - Checkliste für Existenzgründer
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