Mi
30
Mär
2011
Zugang zum Gründungszuschuss soll verschärft werden
Nach einer Meldung der Frankfurter Rundschau (FR) vom 27.03.2011 gilt es als sehr wahrscheinlich, dass die Regierung die Zugangsbedingungen zum Gründungszuschuss verschärfen wird. Bereits in 2010
wurde die Umwandlung des bestehenden Rechtsanspruchs in eine Ermessensleistung erwogen, dann aber auf 2011 verschoben. Denkbar ist laut FR auch, dass zum Zeitpunkt der Gründung nicht mehr nur 90,
sondern künftig 120 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I benötigt werden.
Ursula von der Leyen (CDU) hat heute, Dienstag, den 29.03.2011 die Experten der Unions-Fraktion über die geplante Reform der Arbeitsmarktinstrumente unterrichtet. Die der Arbeitsministerin von
der Leyen unterstehende Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte im Vorfeld vor Sparorgien gewarnt und mehr Flexibilität und Transparenz gefordert. Dass die Agentur für Arbeit in diesem Jahr 1,5
Milliarden Euro sparen muss, wurde durch die Sparbeschlüsse der Regierung im letzten Jahr festgelegt. Hinzu kommen 2,5 Milliarden EUR Einsparung in 2012 und je 3 Milliarden EUR in 2013 und 2014.
Den Gründungszuschuss budgetiert die Agentur für Arbeit mit etwa zwei Milliarden Euro pro Jahr. Durch die gute Konjunktur haben in den letzten Monaten weniger Menschen aus der Arbeitslosigkeit gegründet. Ob darüber hinaus durch die Umwandlung in eine Ermessensleistung große Einsparungen möglich sind, ist fraglich. Zumindest aber kann die Ministerin laut FR dadurch Aktivitäten und Sparabsicht gegenüber der Regierung vorweisen.
Ohnehin geht das Bundesfinanzministerium davon aus, dass aufgrund der guten Konjunkturentwicklung die Arbeitslosigkeit weiter sinkt und die Einhaltung der Sparziele auch ohne schmerzhafte Einschnitte möglich ist. Die Bundesagentur für Arbeit ist dagegen weniger optimistisch.
Was bedeutet das für Sie als Gründer?
Die geplante Reform setzt Gesetzesänderungen voraus, die noch einige Monate dauern werden, bis sie beschlossen werden. Wer bis dahin gründet, hat weiterhin Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss.
Nach Umwandlung in eine Ermessensleistung kann die Arbeitsagentur weniger aussichtsreiche Vorhaben leichter ablehnen. Damit rückt eine gut vorbereitete Gründung auch mehr in den Fokus der
Agenturen. Es kann allerdings wie auch schon in Vorjahren dazu kommen, dass am Jahresende das für den Gründungszuschuss vorgesehene Budget erschöpft ist und dann die Förderung strenger vergeben
wird oder eine geförderte Gründung erst wieder im Folgejahr möglich wird.
Zugleich könnte sich die Zeit verkürzen, die Ihnen bis zur Gründung bleibt, wenn zum Zeitpunkt der Gründung 120 statt bisher 90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I vorhanden sein müssen. Bei
typischerweise zwölf Monaten ALG1-Anspruch hätten Sie nur noch acht statt der bisher neun Monate, um sich für die Existenzgründung zu entscheiden und die entsprechenden Vorbereitungen für eine
sichere Existenzgrundlage zu erarbeiten.
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Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
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