Sa

16

Apr

2011

Neuregelung der Gründungsförderung

Zum 1. April 2011 wurde das Existenzgründungsförderdarlehen KfW-StartGeld eingestellt und durch den KfW-Gründerkredit - StartGeld und den KfW-Gründerkredit - Universell ersetzt. Der KfW-Gründerkredit - StartGeld finanziert Gründungsvorhaben mit einem Finanzierungsbedarf von maximal 100.000 Euro. Die 80-prozentige Haftungsfreistellung für die Banken bleibt erhalten. Diese Risikoübernahme der KfW erleichtert Existenzgründerinnen und -gründern den Zugang zum Kredit. Der KfW-Gründerkredit - Universell ist für größere Gründungsvorhaben. Der Höchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro.

 

Der KfW-Unternehmerkredit richtet sich seit dem 1. April nur noch an Unternehmen und Freiberufler, die seit mindestens drei Jahre am Markt sind.

 

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Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)

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