Sa
16
Apr
2011
Neuregelung der Gründungsförderung
Zum 1. April 2011 wurde das Existenzgründungsförderdarlehen KfW-StartGeld eingestellt und durch den KfW-Gründerkredit - StartGeld und den KfW-Gründerkredit - Universell ersetzt. Der KfW-Gründerkredit - StartGeld finanziert Gründungsvorhaben mit einem Finanzierungsbedarf von maximal 100.000 Euro. Die 80-prozentige Haftungsfreistellung für die Banken bleibt erhalten. Diese Risikoübernahme der KfW erleichtert Existenzgründerinnen und -gründern den Zugang zum Kredit. Der KfW-Gründerkredit - Universell ist für größere Gründungsvorhaben. Der Höchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro.
Der KfW-Unternehmerkredit richtet sich seit dem 1. April nur noch an Unternehmen und Freiberufler, die seit mindestens drei Jahre am Markt sind.
NL-Artikel
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
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