Geschäftsidee Fußpflege
Fußpfleger sind die Fachleute, wenn es um die Erhaltung der Fußgesundheit geht. Sie behandeln Hühneraugen, Warzen oder Fußpilz und passen auf ärztliche Anordnung hin orthopädische Hilfsmittel an. Außerdem pflegen oder massieren sie Füße und behandeln Fußnägel.

Kaum ein anderer Berufszweig bietet Ihnen die Chance, sich in einem nahezu krisensicheren Bereich selbstständig zu machen. Acht von zehn Bundesbürgern über 25 Jahren haben krankhafte Fußbeschwerden und sind auf die professionelle Hilfe der Fußpflege angewiesen. Besonders ältere Menschen sind, um schmerzfrei gehen zu können, auf eine kontinuierliche und regelmäßige Fußpflege angewiesen. Doch auch immer mehr junge Menschen zählen aufgrund des größer werdenden Gesundheitsbewusstseins zu den regelmäßigen Patienten der Fußpflege. Daher werden qualifizierte Fußpfleger dringend benötigt.
Was ist der Unterschied zwischen kosmetischer und medizinischer Fußpflege?
Grundsätzlich muss zwischen zwei Bereichen unterschieden werden - zwischen kosmetischer und medizinischer Fußpflege. Zur kosmetischen Fußpflege (Pediküre) gehören alle pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß. Zum Beispiel:
- Pflege der Füße mit Masken und Ampullenkuren
- Aroma-Fußmassagen
- Entfernung von Hornhaut mit Hornhauteinweicher
- Feilen und Kürzen der Nägel
- Zehennagelüberzug mit Nagellack, Gel bzw. French-Nailart
Die medizinische Fußpflege (Podologie) ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. Dazu gehören u. a.:
- Behandlung von Diabetikern
- Entfernung von Hühneraugen, Schwielen und eingewachsenen Nägeln
- Nagelkorrektur mit Spangen
- Behandlung von schwierigen Fußproblemen
Kosmetische Fußpflege darf jeder, auch ohne entsprechende Ausbildung, frei ausüben. Die medizinische Fußpflege ist per Gesetz als heilberufliche Tätigkeit eingeordnet und damit erlaubnispflichtig.
Seit dem 1. Januar 2003 darf sich nur derjenige medizinischer Fußpfleger (Podologe) nennen, der entweder die Erlaubnis nach § 1 Satz 1 Podologengesetz (PodG) oder die Berechtigung oder staatliche Anerkennung nach § 1 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 1 Podologengesetz nachweisen kann. Ausnahmen und spezielle Fallgruppen sind in § 10 Abs. 2 bis Abs. 6 PodG geregelt.
Welche Ausbildung brauche ich?
Eine fundierte Ausbildung ist unverzichtbar - gerade angesichts der Risiken, die fußmedizinische Behandlungen vor allem für Menschen mit Durchblutungsstörungen, Diabetes, Blutkrankheiten oder besonderer Immunschwäche in sich bergen.
Für medizinische Fußpfleger gab es bislang keinen einheitlichen Ausbildungsstandard. De facto konnte sich eigentlich jeder als Podologe bezeichnen. In der medizinischen Fußpflege sind daher viele Personen tätig, die nur über Kurzausbildungen mit teilweise fragwürdiger Qualität verfügen.
Eine solide Grundausbildung dauert in Vollzeit zwei Jahre, in Teilzeit höchstens vier Jahre und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Sie wird durch staatlich anerkannte Schulen vermittelt und schließt mit einer staatlichen Prüfung (IHK) ab. Ausbildungsvoraussetzungen sind die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs, eine Schulbildung mit Abschluss der mittleren Reife bzw. eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
Es gibt viele Anbieter, die Ihnen versprechen, schnell, preiswert und ohne großen Aufwand in die Fußpflege einzuführen. Doch Vorsicht! Viele haben es nur auf Ihr Geld abgesehen und legen dabei wenig Wert auf Ihre Erfolgsaussichten.
Erfahrungen zeigen, dass „Fernlehrgänge" mit Hilfe von Übungsbüchern und Videos nur selten den gewünschten Erfolg bringen.
Umfassende Informationen zu den verschiedenen Ausbildungsgängen und Ausbil-dungsanbietern erhalten Sie auf der Website des Deutschen Podologen Verband e.V. sowie beim Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands e.V.. Ausbildungsanbieter für die kosmetische Fußpflege finden Sie im Internet, wenn Sie in die Suchmaschine Begriffe wie "kosmetische Fußpflege Ausbildung" etc. eingeben.
Bei der Wahl der Ausbildungsstätte sollten Sie - falls dies gewünscht wird - darauf achten, dass die Ausbildung mit einer staatlichen Prüfung endet, da Sie Ihre Tätigkeit sonst auf rein kosmetische Behandlungen - wie oben beschrieben - beschränken müssen.
Wie mache ich mich mit Fußpflege selbstständig
Ein Praxisleitfaden für Existenzgründer
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Businessplan für einen Fußpfleger
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