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Nebenerwerb und Finanzierung: Warum Gründer private und geschäftliche Ausgaben sauber trennen sollten

Viele Unternehmen entstehen nicht mit einem abrupten Wechsel in die Selbstständigkeit. Gründerinnen und Gründer bauen ihr Geschäft zunächst neben einer Festanstellung auf, gewinnen erste Kunden und investieren schrittweise. Das regelmäßige Gehalt gibt in dieser Phase finanzielle Sicherheit. Gleichzeitig entsteht eine besondere Herausforderung: Private Ausgaben, Gründungskosten und laufende Betriebsausgaben müssen klar voneinander getrennt bleiben.

Wenn zwei Finanzwelten gleichzeitig laufen

Eine Gründung im Nebenerwerb kann das finanzielle Risiko des Starts reduzieren. Das bisherige Arbeitseinkommen steht zunächst weiter zur Verfügung, während das neue Unternehmen noch keine stabilen Umsätze erwirtschaften muss.

Trotzdem entstehen häufig schon früh zusätzliche Kosten. Je nach Geschäftsmodell können dazu technische Ausstattung, Software, Versicherungen, Marketing, Waren oder externe Dienstleistungen gehören. Gleichzeitig laufen die privaten Verpflichtungen unverändert weiter. Miete, Lebenshaltungskosten, Versicherungen und bestehende Kreditraten müssen unabhängig davon bezahlt werden, wie sich das junge Unternehmen entwickelt.

Problematisch wird es, wenn beide Bereiche in einer gemeinsamen Rechnung verschwimmen. Wird beispielsweise eine private Autoreparatur aus einer Rücklage bezahlt, die eigentlich für Waren oder eine betriebliche Rechnung vorgesehen war, kann aus einem privaten Engpass schnell ein geschäftliches Liquiditätsproblem entstehen. Eine klare Trennung schafft deshalb schon vor der eigentlichen Finanzierung Transparenz.

Kapitalbedarf und laufende Kosten sind zwei verschiedene Größen

Bei der finanziellen Planung einer Gründung sollte zunächst geklärt werden, wie viel Kapital für den eigentlichen Start benötigt wird. Die IHK erläutert zur Finanzierungsplanung, dass zunächst der Kapitalbedarf für Investitionen und anfängliche Ausgaben ermittelt werden sollte. Laufende Betriebskosten werden dagegen über die Liquiditätsplanung betrachtet.

Diese Unterscheidung ist praktisch relevant. Wer etwa 6.000 Euro für technische Ausstattung, Website und erste Marketingmaßnahmen benötigt, hat einen anderen Finanzierungsbedarf als ein Unternehmen, das zusätzlich mehrere Monate hohe laufende Kosten vorfinanzieren muss. Für die Planung können Gründer deshalb drei Bereiche getrennt erfassen:

Einmalige Investitionen

Dazu gehören Ausgaben, die vor oder unmittelbar nach dem Start anfallen. Das können Computer, Maschinen, Werkzeuge, Geschäftsausstattung oder die erste Warenbestellung sein.

Laufende Betriebsausgaben

Hierzu zählen beispielsweise Mieten, Versicherungen, Software-Abonnements, Telefonkosten, Marketing oder regelmäßig benötigte Materialien.

Private Verpflichtungen

Auch während der Gründung müssen die persönlichen Lebenshaltungskosten gedeckt bleiben. Miete oder Immobilienfinanzierung, Strom, Lebensmittel, Mobilität, Versicherungen und vorhandene Kreditraten gehören daher in eine separate Haushaltsrechnung.

Erst wenn diese drei Bereiche sichtbar voneinander getrennt sind, lässt sich der tatsächliche Finanzierungsbedarf sinnvoll beurteilen.

Ein profitables Geschäft kann trotzdem zu wenig Liquidität haben

Ein häufiger Planungsfehler besteht darin, Gewinn und verfügbare Liquidität gleichzusetzen. Ein Unternehmen kann einen Auftrag erfolgreich abschließen und trotzdem vorübergehend zu wenig Geld auf dem Konto haben. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem Rechnungen tatsächlich bezahlt werden.

Ein einfaches Beispiel: Eine selbstständige Dienstleisterin erbringt im September Leistungen im Wert von 4.000 Euro. Die Rechnung wird jedoch erst Ende Oktober bezahlt. Miete, Software und andere Kosten für Oktober werden bereits vorher fällig. Genau für solche Situationen ist die Liquiditätsplanung gedacht. Die Gründerplattform zur Liquiditätsplanung stellt deshalb die tatsächlichen Einzahlungen und Auszahlungen in den Mittelpunkt.

Für Gründer im Nebenerwerb lohnt es sich, diese Betrachtung noch um eine private Ebene zu ergänzen. Ein positiver Kontostand des Unternehmens sagt wenig darüber aus, wie belastbar der private Haushalt ist. Umgekehrt sollte ein regelmäßiges Gehalt nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Unternehmen selbst ausreichend finanzielle Reserven benötigt.

Die private Bonität bleibt während der Gründung relevant

Wer neben einer Festanstellung gründet, bleibt zunächst Arbeitnehmer und erhält weiterhin ein regelmäßiges Einkommen. Das kann für die persönliche Finanzplanung relevant sein. Gleichzeitig können bereits bestehende Verpflichtungen die Möglichkeiten einer weiteren Finanzierung einschränken. Dazu gehören laufende Kredite ebenso wie andere regelmäßige Zahlungsverpflichtungen. Auch negative Merkmale bei Auskunfteien können bei klassischen Verbraucherkrediten eine Rolle spielen.

Gerade dann ist es wichtig, zwischen einer betrieblichen Finanzierung und einem privaten Kreditbedarf zu unterscheiden. Benötigt das Unternehmen beispielsweise Geld für Maschinen, Waren oder Geschäftsräume, sollten dafür geeignete Unternehmens- und Gründungsfinanzierungen geprüft werden. Geht es dagegen um einen privaten Finanzierungsbedarf, können andere Kriterien gelten.

Was ein Schweizer Kredit in diesem Zusammenhang bedeutet

Eine Kreditvariante, die im Zusammenhang mit eingeschränkter SCHUFA-Bonität häufiger genannt wird, ist der sogenannte Schweizer Kredit. Der Begriff wird für Finanzierungen verwendet, bei denen die Kreditentscheidung ohne eine klassische SCHUFA-Abfrage erfolgt. Das bedeutet jedoch nicht, dass überhaupt keine Prüfung der Kreditwürdigkeit stattfindet.

Wer sich mit dieser Finanzierungsform beschäftigt, findet beispielsweise in der Einordnung von Hegner & Möller zum Schweizer Kredit Informationen dazu, welche Voraussetzungen eine Rolle spielen können. Dazu zählt insbesondere die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers. Für Gründer ist dabei ein Punkt entscheidend: Ein Schweizer Kredit ist nicht automatisch eine Gründungs- oder Unternehmensfinanzierung.

Gerade während einer Nebenerwerbsgründung kann diese Unterscheidung relevant werden. Wer weiterhin abhängig beschäftigt ist, kann bei einem privaten Finanzierungsbedarf andere Voraussetzungen erfüllen als jemand, der bereits vollständig selbstständig arbeitet. Der Verwendungszweck sollte deshalb sauber geklärt werden, bevor unterschiedliche Kreditformen miteinander verglichen werden.

„Ohne SCHUFA“ bedeutet nicht „ohne Bonitätsprüfung“

Die Bezeichnung kann einen falschen Eindruck erzeugen. Kreditgeber verzichten auch bei einem Kredit ohne SCHUFA nicht grundsätzlich auf die Prüfung, ob eine Rückzahlung realistisch erscheint. Statt eines SCHUFA-Scores können beispielsweise Einkommen, Beschäftigungsverhältnis und vorhandene finanzielle Verpflichtungen eine wichtige Rolle spielen. Welche Kriterien konkret gelten, hängt vom jeweiligen Kreditgeber und Produkt ab.

Eine Kreditanfrage ist deshalb keine Zusage. Erst nach Prüfung der erforderlichen Angaben und Unterlagen kann entschieden werden, ob ein Kreditangebot erstellt werden kann. Auch zwischen Kreditentscheidung und Auszahlung besteht ein Unterschied. Eine positive erste Einschätzung bedeutet nicht automatisch, dass das Geld unmittelbar ausgezahlt wird. Vertragsunterlagen, Identifikation, Nachweise und die abschließende Prüfung können den Ablauf beeinflussen. Wer mit einem Kredit einen festen Zahlungstermin abdecken möchte, sollte deshalb keinen unrealistisch engen Zeitplan zugrunde legen.

Der Wechsel in die Selbstständigkeit verändert die Rechnung

Bei Nebenerwerbsgründern verdient ein weiterer Punkt besondere Aufmerksamkeit: Das heutige Einkommen muss nicht dem Einkommen in sechs oder zwölf Monaten entsprechen. Solange die Festanstellung besteht, lässt sich eine monatliche Kreditrate möglicherweise problemlos aus dem Gehalt bezahlen. Wird die Arbeitszeit später reduziert oder das Beschäftigungsverhältnis zugunsten der Selbstständigkeit beendet, verändert sich die Haushaltsrechnung. Deshalb sollte eine Finanzierung nicht ausschließlich auf dem aktuellen Einkommen basieren.

Ein realistisches Szenario berücksichtigt auch schwächere Monate. Wer beispielsweise heute nach allen privaten Kosten monatlich 800 Euro frei zur Verfügung hat, sollte daraus nicht automatisch ableiten, dass eine zusätzliche Rate von 700 Euro dauerhaft tragbar wäre. Das würde kaum Raum für ungeplante Ausgaben oder Einkommensschwankungen lassen. Gerade Gründer benötigen finanzielle Reserven, weil sich Umsätze in den ersten Monaten häufig weniger zuverlässig prognostizieren lassen als ein festes Gehalt.

Wann zusätzliches Fremdkapital zum Problem werden kann

Ein Kredit kann einen klar begrenzten Kapitalbedarf finanzieren. Er sollte jedoch nicht genutzt werden, um dauerhaft höhere Ausgaben als Einnahmen auszugleichen. Das gilt sowohl für das Unternehmen als auch für den privaten Haushalt. Wer jeden Monat ein privates Defizit hat, erhöht dieses Problem mit einer zusätzlichen Kreditrate langfristig. Ähnlich sieht es im Unternehmen aus: Wenn das Geschäftsmodell dauerhaft nicht genügend Mittel für seine laufenden Kosten erwirtschaftet, löst ein zusätzlicher Kredit die Ursache nicht.

Vor der Aufnahme einer weiteren Finanzierung sollten Gründer deshalb einige Punkte konkret durchrechnen:

  • Wie hoch sind die privaten monatlichen Fixkosten?
  • Welche bestehenden Kreditraten müssen bereits bezahlt werden?
  • Wie hoch ist die neue monatliche Rate?
  • Welche Einnahmen sind sicher und welche lediglich erwartet?
  • Wie verändert sich die Rechnung bei einer Reduzierung der Arbeitszeit?
  • Bleibt nach allen Zahlungen eine ausreichende Reserve?
  • Wird das Geld privat oder tatsächlich für das Unternehmen benötigt?
  • Welche Gesamtkosten entstehen über die vollständige Kreditlaufzeit?

Bei Kreditangeboten sollte zudem nicht allein auf die monatliche Rate geschaut werden. Eine lange Laufzeit kann die Rate reduzieren, gleichzeitig aber die Gesamtkosten erhöhen. Für den Vergleich ist daher insbesondere der effektive Jahreszins relevant.

Private Rücklagen nicht vollständig in die Gründung stecken

Ein weiterer häufiger Fehler besteht darin, nahezu sämtliche privaten Reserven als Eigenkapital in das neue Unternehmen einzubringen. Das kann die Finanzierung des Unternehmens zunächst erleichtern. Privat entsteht dadurch jedoch eine neue Schwachstelle. Muss anschließend das Auto repariert werden oder fällt eine unerwartete Rechnung an, fehlt die Reserve.

Im ungünstigsten Fall muss dann kurzfristig Fremdkapital aufgenommen oder Geld aus dem Unternehmen wieder entnommen werden. Die Gründerplattform weist im Zusammenhang mit Liquiditätsreserven ebenfalls darauf hin, dass Zahlungsfähigkeit eine eigene Planung benötigt und aus der Liquiditätsplanung abgeleitet werden sollte. Deshalb sollte bereits vor dem Start festgelegt werden, welcher Teil des vorhandenen Kapitals für das Unternehmen eingesetzt werden kann und welcher Betrag als private Reserve bestehen bleibt.

Eine belastbare Finanzierung braucht klare Grenzen

Für Nebenerwerbsgründer bietet das regelmäßige Einkommen aus einer Festanstellung zunächst eine gewisse Planungssicherheit. Es sollte jedoch nicht dazu führen, die privaten und geschäftlichen Finanzen miteinander zu vermischen. Investitionen und laufende Kosten des Unternehmens gehören in eine eigene Kapital- und Liquiditätsplanung. Private Verpflichtungen gehören in die Haushaltsrechnung. Erst danach lässt sich erkennen, ob tatsächlich Fremdkapital erforderlich ist und welcher Finanzierungsweg zum jeweiligen Zweck passt.

Das gilt ebenso für alternative Kreditformen. Ein Schweizer Kredit kann unter bestimmten Voraussetzungen für einen privaten Finanzierungsbedarf infrage kommen. Eine ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bleibt jedoch relevant. Für Gründer kommt zusätzlich die Frage hinzu, wie stabil das eigene Einkommen nach einem möglichen Wechsel aus der Festanstellung in die hauptberufliche Selbstständigkeit sein wird.

Wer diese Entwicklung frühzeitig mitrechnet, kann verhindern, dass eine heute tragbare private Finanzierung später die finanzielle Bewegungsfreiheit des jungen Unternehmens einschränkt.