Firmenwagen Leasing
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Firmen PKW: Leasen oder finanzieren?

Viele Unternehmen stehen vor der Entscheidung, einen Firmen PKW (Firmenwagen) zu finanzieren oder zu leasen. Beide Möglichkeiten können für ein Unternehmen vorteilhaft sein. Es kommt allerdings immer darauf an, wie der Firmenwagen genutzt wird und die finanzielle Situation im Unternehmen ist. Im folgenden Text werden die Finanzierung und das Leasing eines Firmenwagens näher erläutert.

Firmenwagen Finanzierung

Bei der Finanzierung wird der Firmenwagen gekauft. Die Finanzierung bringt im Gegensatz zum Leasing verschiedene Vorteile. Unternehmer, die einen Kaufvertrag eines Fahrzeugs unterzeichnen, sind dann auch Eigentümer und haben weniger Verpflichtungen als beim Leasing. Als Besitzer kann das Unternehmen auch frei über die Verwendung des Fahrzeugs entscheiden. Der Firmenwagen könnte jederzeit wieder verkauft werden, wenn sich die finanzielle Lage des Unternehmens verschlechtert und Geld benötigt wird, um eine zurückgehende Aufträge ausgleichen zu können.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Unternehmen die Finanzierung des Firmenwagens steuerlich absetzen können, Versicherungskosten, Betriebskosten, Tilgungsraten für Kredit. Bei der Finanzierung eines Firmenwagens wird eine Vorsteuer mit einberechnet, die man jedoch als Unternehmer vollständig über die Nutzungsdauer abschreiben kann. Viele nehmen für die Finanzierung einen Kredit auf. Die monatliche Rate wäre bei längerer Laufzeit entsprechend niedrig.

Der einzige Nachteil der Finanzierung eines Firmenwagens ist, dass sich die Eigenkapitalquote durch den Kauf oder Kredit verschlechtern wird. Unternehmen sollten bei der Suche nach einem Kredit, die Konditionen verschiedener Anbieter und Kreditinstitute vergleichen. Es ist wichtig, einen Kredit mit einem guten Zinssatz und Konditionen zu finden.

Firmenwagen Leasing

Eine weitere Möglichkeit, ist das Leasen eines Firmenwagens. Es gibt verschiedene Anbieter, die sich auf das Leasing von Fahrzeugen konzentrieren. Durch das Leasing bekommen Unternehmen vor allem steuerliche Vorteile. Das Praktische am Fahrzeugleasing ist, dass die Leasingraten, die Versicherungen und die Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden können. Auch Sonderzahlungen für das Leasing kann man steuerlich geltend machen. Für Unternehmer gibt es verschiedene Leasing-Modelle. Mit dem Dienstwagen-Leasing erhalten Unternehmen immer das Recht auf die neuesten Auto-Modelle, die auf dem Markt verfügbar sind.

Beim Firmenwagen Leasing sollten allerdings auch die Kosten berücksichtigt werden. Es besteht die Möglichkeit, die Kosten ebenfalls steuerlich geltend zu machen, allerdings wird die Liquidität einer Firma zusätzlich belastet. Neben den kosten hat der Leasingnehmer gegenüber dem Leasinggeber auch einige Verpflichtungen, die er/sie einhalten muss. Die Nutzung des Firmenwagens wird beim Leasing auch genau geregelt. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Modelle, die ein Unternehmen wählen kann. Leasingnehmer sollten sich an die Regelungen aus dem Leasingvertrag halten, da es sonst zu hohen Strafen kommen kann. Im Leasingvertrag ist auch die Vertragslaufzeit bestimmt. Leasingnehmer müssen das Fahrzeug über die gesamte Laufzeit nutzen. Falls der Vertrag aufgelöst werden soll, muss an den Leasinggeber ein Schadensersatz gezahlt werden. Beim Leasing eines Firmenwagens können Unternehmen zwischen zwei Modellen wählen:

  • Kilometerleasing:

Beim Kilometerleasing wird genau bestimmt, wie viel das Leasing-Fahrzeug an Kilometern fahren darf. Im Leasingvertrag ist also eine maximale Kilometerbegrenzung enthalten. Es ist wichtig, dass Unternehmen sich an diese Kilometerbegrenzung halten. Jeder zu viel gefahrene Kilometer wird zusätzlich abgerechnet und es entstehen hohe Kosten. Unternehmen sollten daher, die Nutzung des Firmenwagens genau kalkulieren, um keine Zusatzkosten zahlen zu müssen. Für das Kilometerleasing spielt der Restwert des Firmenwagens keine Rolle

  • Restwertleasing:

Bei diesem Modell spielt der Restwert nach Vertragslaufzeit eine wichtige Rolle. Im Vertrag wir ein Restwert für den Firmenwagen festgelegt. Anhand dieses Wertes wird dann die monatliche Leasingrate kalkuliert. Nach der Vertragslaufzeit wird der Firmenwagen von einem Gutachter genau bewertet. Falls der Restwert nicht dem Wert entspricht, der im Vertrag festgelegt wurde, muss der Leasingnehmer die Differenz bezahlen. Liegt der Restwert über dem Betrag, muss der Leasinggeber die Differenz bezahlen